top of page

NEUE KI-REGELN AB 2. AUGUST 2026: WAS DU ALS UNTERNEHMER*in WISSEN MUSST.

  • Autorenbild: Nadine Hoferer
    Nadine Hoferer
  • 29. Juli
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Aug.


Künstliche Intelligenz ist längst in unserem Arbeitsalltag angekommen. Wir nutzen Tools wie ChatGPT, Claude, Gemini oder Microsoft Copilot für Texte, Ideen und Recherchen, arbeiten mit Bild-KIs wie Nano Banana, Midjourney oder Adobe Firefly und setzen KI ein, um Konzepte zu entwickeln, Abläufe zu optimieren und kreative Prozesse effizienter zu gestalten.

Ab dem 2. August 2026 gelten weitere Bestimmungen des europäischen AI Acts. Doch was bedeutet das für dich als Unternehmer? Musst du künftig jedes KI-Bild und jeden KI-Text kennzeichnen? Brauchst du eigene Schulungen? Und darfst du ChatGPT & Co überhaupt weiterhin verwenden?


Die wichtigste Antwort vorweg:


Ja, du darfst KI weiterhin nutzen. Es geht hierbei nicht um ein Verbot, sondern um einen bewussten, verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit KI-Tools.



KI-Regeln für Unternehmen 2026 - KEINE REIN ÖSTERREICHISCHE REGELUNG

Der AI Act ist eine Verordnung der Europäischen Union und gilt damit auch in Österreich. Ein Teil der Vorgaben ist bereits seit dem 2. Februar 2025 in Kraft. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung, im Unternehmen für ausreichende KI-Kompetenz zu sorgen.


Ab dem 2. August 2026 werden weitere Transparenz- und Kennzeichnungspflichten relevant.


Das bedeutet jedoch nicht, dass künftig jeder mit KI erstellte Inhalt automatisch gekennzeichnet werden muss.



WEN BETRIFFT DER AI ACT?

Nicht nur große Konzerne oder Technologieunternehmen sind betroffen. Auch du als Einzelunternehmer*in, Selbstständige, Agentur, Verein oder kleines Unternehmen kannst unter die Regelung fallen, sobald du KI beruflich einsetzt.


Das betrifft zum Beispiel Unternehmen, die:

  • ChatGPT oder andere KI-Tools verwenden,

  • KI-generierte Bilder, Videos oder Stimmen veröffentlichen,

  • einen KI-Chatbot einsetzen,

  • personenbezogene Daten mit KI verarbeiten,

  • oder KI für Bewerbungen und Bewertungen verwenden.


Die Unternehmensgröße ist dabei nicht automatisch entscheidend. Auch ein Ein-Personen-Unternehmen kann als Betreiber eines KI-Systems gelten.



MUSST DU JETZT ALLE KI-INHALTE KENNZEICHNEN?

Nein.

Du musst nicht unter jeden Website-Text, Social-Media-Beitrag oder Blogartikel schreiben: „Dieser Inhalt wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt.“


Wenn dich ChatGPT beim Formulieren unterstützt, du den Inhalt anschließend prüfst, überarbeitest und die Verantwortung dafür übernimmst, entsteht daraus nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht.

Relevant wird eine Kennzeichnung vor allem dann, wenn Menschen durch künstlich erzeugte Inhalte getäuscht werden könnten.


Das betrifft insbesondere:

  • realistisch wirkende KI-Bilder,

  • künstlich erzeugte Videos oder Stimmen,

  • sogenannte Deepfakes,

  • oder Inhalte, die echte Personen, Aussagen oder Ereignisse verfälscht darstellen.


Auch bestimmte vollständig KI-generierte Texte über Themen von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie ohne ausreichende menschliche Prüfung veröffentlicht werden.

Entscheidend ist daher nicht nur, ob KI verwendet wurde, sondern vor allem wie sie verwendet wurde.



Professionell gestaltete Werbeanzeige für Bernd Nagel Licht als Beispiel für den gezielten Einsatz von KI und modernem Grafikdesign im Unternehmensalltag.



KI-KOMPETENZ WIRD ZUR PFLICHT

Wenn du selbst oder deine Mitarbeiter*innen mit KI arbeiten, solltet ihr verstehen, was diese Tools können – und wo ihre Grenzen liegen.


Dazu gehört unter anderem:

  • KI kann falsche oder erfundene Informationen liefern.

  • Vertrauliche und personenbezogene Daten dürfen nicht ungeprüft eingegeben werden.

  • Inhalte müssen vor der Veröffentlichung kontrolliert werden.

  • Nicht jedes KI-Tool ist für jeden Zweck geeignet.

  • Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Menschen.


Dafür brauchst du nicht automatisch ein umfangreiches Schulungsprogramm oder ein bestimmtes Zertifikat. Für viele kleinere Unternehmen kann bereits eine kurze, dokumentierte Einschulung gemeinsam mit klaren internen Regeln eine gute Grundlage sein.



WAS SOLLTEST DU JETZT KONKRET TUN?

Verschaffe dir zunächst einen Überblick:

Wo wird in deinem Unternehmen bereits KI eingesetzt? Welche Tools werden verwendet? Welche Daten werden eingegeben? Und wer kontrolliert die Ergebnisse?


Danach solltest du einfache Regeln festlegen:

  • Welche KI-Tools dürfen verwendet werden?

  • Welche Daten dürfen niemals eingegeben werden?

  • Wer prüft Inhalte vor der Veröffentlichung?

  • Wann ist eine Kennzeichnung notwendig?

  • Wer trägt die Verantwortung für das Ergebnis?


Auch eine kurze interne KI-Richtlinie und die Dokumentation von Schulungen oder Einschulungen sind sinnvoll.



WAS GILT FÜR PRIVATPERSONEN?

Wer KI ausschließlich privat und nicht beruflich nutzt, fällt grundsätzlich nicht unter dieselben Betreiberpflichten. Ein KI-Bild für den Familienchat ist daher anders zu beurteilen als ein KI-generierter Inhalt für dein Unternehmen, deine Werbung oder ein Kundenprojekt.


Sobald KI Teil einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit ist, handelt es sich nicht mehr um eine rein private Nutzung.



Also KEIN GRUND ZUR PANIK – ABER ZEIT, SICH VORZUBEREITEN

Wie schon gesagt, der AI Act bedeutet nicht, dass du auf ChatGPT, Claude, Gemini oder andere KI-Tools verzichten musst. Du musst auch nicht automatisch jeden Text oder jedes Bild als KI-generiert kennzeichnen.


Aber als Unternehmer*in solltest du KI in Zukunft nicht mehr vollkommen ungeregelt und unkontrolliert einsetzen. Datenschutz, menschliche Kontrolle, klare Verantwortlichkeiten und die notwendige Kompetenz im Umgang mit KI werden für dich wichtiger denn je.



KI darf uns allen die Arbeit erleichtern. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt jedoch immer bei jedem von uns selbst.



NOCH FRAGEN ZUM RICHTIGEN UMGANG MIT KI in deinem Unternehmen?

Du bist dir jetzt trotzdem noch unsicher, was die neuen KI-Regeln konkret für dein Unternehmen bedeuten? Du nutzt KI bereits in deinem Arbeitsalltag, weißt aber nicht genau, was speziell für dich künftig erlaubt ist, welche Inhalte gekennzeichnet werden müssen oder welche internen Regeln sinnvoll wären?


Melde dich gerne bei mir, wenn du Unterstützung bei der Einordnung, einer internen KI-Richtlinie oder einer praxisnahen KI-Einschulung für dein Unternehmen benötigst. In einer kompakten zweistündigen KI-Einschulung klären wir dir die wichtigsten Fragen und schaffen eine sichere, verständliche Grundlage für den zukünftigen Einsatz von KI in deinem Unternehmen.


Kontakt:

MOHONA Werbeagentur e.U. Nadine Hoferer, +43 650 2631420 . nadine.hoferer@mohona.at

CREAITIV STUDIO Dominic Hoferer, +43 650 3401945, dominic@creaitiv.at . https://www.creaitiv.at/



___

Kommentare


© Copyright 2025 | MOHONA WERBEAGENTUR e.U. Nadine Hoferer . Alle Rechte vorbehalten

bottom of page